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   OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14   

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https://dejure.org/2014,40557
OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14 (https://dejure.org/2014,40557)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2014 - 7 W 52/14 (https://dejure.org/2014,40557)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 (https://dejure.org/2014,40557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe, Anhörungsrüge, Gehörsrüge, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Prozesskostenhilfe, Anhörungsrüge, Gehörsrüge, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Anhörungsrügeverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 127; ZPO § 321a
    Prozesskostenhilfe, Anhörungsrüge, Gehörsrüge, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 ; ZPO § 127 ; ZPO § 321a
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Anhörungsrügeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine PKH für PKH - auch für das Anhörungsrügeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 576
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 28.01.2013 - 7 D 228/13

    Keine Prozesskostenhilfe für Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14
    Jedoch ist entsprechend dem Grundsatz "Keine PKH für PKH" die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (BGH, NJW 1984, 2106; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114, Rn. 3) und für das Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren (OLG Nürnberg, NJW 2011, 319; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.03.2013, L 11 AS 1495/12 B, juris; VGH Kassel, NJW 2013, 1690; Zöller/Geimer, a.a.O.) ausgeschlossen.

    Für die vergleichbare Situation bei der Prozesskostenhilfebeschwerde, bei deren Zurückweisung nach GKG-KV-5502 ebenfalls eine Festgebühr von 60, 00 Euro anfällt, hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel ausgeführt (NJW 2013, 1690): Auch seinen tatsächlichen Auswirkungen nach sei das Kostenrisiko bei der Prozesskostenhilfebeschwerde des unbemittelten Antragstellers nicht als faktische Rechtswegsperre anzusehen, die verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar wäre; indem der Gesetzgeber Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren nicht vom Gebührentatbestand des Kostenverzeichnisses ausgenommen habe, bringe er seine Einschätzung zum Ausdruck, dass ein unbemittelter Antragsteller, der eine hinreichende Erfolgsaussicht für das eigentliche Hauptverfahren im Sinne des § 114 ZPO für gegeben erachte, wegen des verbleibenden Gebührenrisikos grundsätzlich nicht von der Erhebung einer Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe absehen werde; diese Einschätzung halte sich angesichts der vom Gesetzgeber vorgenommenen Bemessung der Höhe der Festgebühr im Rahmen der der Legislative zukommenden Einschätzungsprärogative.

  • BGH, 19.12.2002 - III ZB 33/02

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (NJW 2003, 1192) für das Rechtsbeschwerdeverfahren im Anschluss an ein Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für möglich gehalten.
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14
    Jedoch ist entsprechend dem Grundsatz "Keine PKH für PKH" die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (BGH, NJW 1984, 2106; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114, Rn. 3) und für das Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren (OLG Nürnberg, NJW 2011, 319; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.03.2013, L 11 AS 1495/12 B, juris; VGH Kassel, NJW 2013, 1690; Zöller/Geimer, a.a.O.) ausgeschlossen.
  • BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11

    Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14
    Im Anhörungsrügeverfahren im Anschluss an ein Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht herrscht dagegen wegen §§ 78 Abs. 3, 569 Abs. 3 Nr. 2 ZPO kein Anwaltszwang (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 640; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 321a, Rn. 13), sodass hieraus auch kein Bedürfnis für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erwächst.
  • OLG Nürnberg, 14.06.2010 - 7 WF 686/10

    Elterliche Sorge: Rechtsschutzbedürfnis für einen Hauptsacheantrag auf

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14
    Jedoch ist entsprechend dem Grundsatz "Keine PKH für PKH" die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (BGH, NJW 1984, 2106; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114, Rn. 3) und für das Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren (OLG Nürnberg, NJW 2011, 319; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.03.2013, L 11 AS 1495/12 B, juris; VGH Kassel, NJW 2013, 1690; Zöller/Geimer, a.a.O.) ausgeschlossen.
  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 372/12

    Gehörsrüge: Prozesskostenhilfe und Gerichtsgebühr für die Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14
    Allerdings kann für das Verfahren nach § 321a ZPO, mit dem die Abhilfe bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden kann, im Grundsatz gesondert Prozesskostenhilfe beantragt werden (BGH, Beschluss vom 28.01.2014, XI ZR 372/12, juris; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 119, Rn. 18a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2013 - L 11 AS 1495/12

    Beschwerdeverfahren; Keine PKH für PKH; Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14
    Jedoch ist entsprechend dem Grundsatz "Keine PKH für PKH" die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (BGH, NJW 1984, 2106; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114, Rn. 3) und für das Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren (OLG Nürnberg, NJW 2011, 319; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.03.2013, L 11 AS 1495/12 B, juris; VGH Kassel, NJW 2013, 1690; Zöller/Geimer, a.a.O.) ausgeschlossen.
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Für ein Anhörungsrügeverfahren ist gesondert Prozesskostenhilfe zu beantragen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - XI ZR 372/12 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 -, NJW-RR 2015, S. 576 ).

    Auch im Anhörungsrügeverfahren geht es letztlich um die Frage, ob dem Antragsteller nach dem Beratungshilfegesetz Hilfe für die von ihm beabsichtigte Rechtswahrnehmung zu gewähren ist (vgl. zur Anhörungsrüge im Prozesskostenhilfeverfahren OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 -, NJW-RR 2015, S. 576 ; siehe auch OVG Münster, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 13 E 1250/12 -, juris, Rn. 1 und vom 24. Juli 2013 - 17 E 666/13 -, juris, Rn. 2).

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18

    Verfassungswidrige Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Dieser soll nicht aus kostenrechtlichen Erwägungen davon abgehalten werden, ein Prozesskostenhilfegesuch überhaupt zu stellen oder sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zu beschweren (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 11 W 1389/91 - juris; vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 7 D 228/13 - juris).

    Gericht (BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - II ZR 355/13 - juris, Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 - juris, Rn. 4; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 6 W 189/06 - juris; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 321a Rn. 2 m.w.N.).

  • OLG München, 23.02.2022 - 32 W 1608/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Auslegung, Vergleich,

    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren war zurückzuweisen, da es sich bei dem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und dem dazugehörigen Beschwerdeverfahren nicht um Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung im Sinne des § 114 ZPO handelt (z.B. OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2014 - 7 W 52/14 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1984, 2106).
  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 6 WF 55/15

    Zur Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei der Vertretung im

    Grundsätzlich ist es nämlich allgemein anerkannt, dass für das Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. BGH NJW 2010, 3101; BGH FamRZ 2004, 1708; BGH FamRZ 1984, 997; OLG Köln NJW-RR 2015, 576; OLG Naumburg NZFam 2014, 1057; Zöller-Geimer, ZPO, 30. Auflage 2014, § 114 Rn. 3; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 7. Auflage 2014, Rn. 158; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Auflage 2013, VV 3335 Rn. 34, 92; Fischer MDR 2015, 1112, 1113).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 4 W 16/22

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bezüglich einer Anhörungsrüge; Gewährung von

    Dies schließt das PKH-Beschwerdeverfahren und die Anhörungsrüge ein (vgl. OLG Nürnberg NJW 2011, 319; OLG Köln NJW-RR 2015, 576; Zöller/Schultzky, ZPO 34. Aufl., Vor § 114 Rn. 9 m.w.N.).
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